| Schriftliche
Prüfung |
| Fächer |
-
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 nehmen teil.
-
Fächer:
Deutsch, Mathematik und
Englisch.
-
Englisch kann
in den bilingualen Klassen auf Wunsch durch Französisch
ersetzt werden.
-
Die Eltern teilen der Fachlehrerin / dem Fachlehrer die Entscheidung
verbindlich bis zum Ende des ersten Halbjahres mit.
|
|
Inhaltliche
Vorgaben
|
- Inhaltliche Grundlage sind die Kernlehrpläne.
- Bezogen auf die erwarteten Kompetenzen werden inhaltliche Schwerpunkte
vorgegeben.
- Gezielte und vergleichbare Vorbereitung, aber
auch Freiräume für
die schulinternen Curricula.
|
|
Prüfungsarbeit |
Die Prüfungsarbeit besteht aus zwei Teilen:
- 1. Teil: Überprüfung von Basiskompetenzen der Klassen 5-10 (schulformübergreifend).
- 2. Teil: Bezug zu Kernlehrplänen der Klassen 9-10 (schulformbezogen).
|
|
Bearbeitungszeit |
- Deutsch: 150 Minuten,
Englisch bzw. Französisch: 120 Minuten,
Mathematik: 120 Minuten.
- Deutsch erhält weitere 10 Minuten zur Aufgabenauswahl.
- Alle Fächer haben in diesem Schuljahr zusätzlich 10 Minuten zur ersten Orientierung.
- 1. Prüfungsteil: max. 30 (+10) Minuten (nach
der Abgabe kann mit dem 2. Teil begonnen werden).
|
| Zeugnisnote |
- Die Zeugnisnote wird gebildet aus der
Jahresnote (sog. Vornote durch die Fachlehrerin / den Fachlehrer, alle
Leistungen seit Beginn der Klasse 10!)
und der
Note
der schriftlichen Prüfung (Note durch Prüfer und
Zweitprüfer).
- Alle Noten sind ganzzahlig (also nur „1“,
„2“, „3“, „4“, „5“ oder „6“, nicht dagegen
„3+“ o.ä.).
- 1. Fall: Jahresnote und Prüfungsnote stimmen überein:
Sie bilden die Zeugnisnote (Abschlussnote für dieses Fach).
- 2. Fall: Jahresnote und Prüfungsnote weichen um eine Notenstufe ab:
Die Fachlehrerin / der Fachlehrer setzt nach Abstimmung mit dem/der
Zweitkorrektor/in die Zeugnisnote fest.
- 3. Fall: Jahresnote und Prüfungsnote weichen um zwei Notenstufen ab:
Die Fachlehrerin / der Fachlehrer setzt die Zeugnisnote als arithmetischen Mittelwert fest
oder
die Schülerin / der Schüler entscheidet sich für eine mündliche Prüfung.
- 4. Fall: Jahresnote und Prüfungsnote weichen um
mindestens drei Notenstufen ab:
Es muss eine mündliche Prüfung durchgeführt werden.
|
| Mündliche
Prüfung |
| Notwendigkeit |
Die mündliche Prüfung ist eine Abweichungsprüfung.
Sie findet daher nur in wenigen Fällen statt (s.o.: 3. und 4. Fall):
- auf Wunsch der Schülerin / des Schülers,
wenn die Jahres- und Prüfungsnote um zwei Noten voneinander abweichen.
- verpflichtend, wenn die Jahres- und Prüfungsnote
um mindestens drei Noten voneinander abweichen.
|
Inhaltliche
Grundlagen |
- Die Fachlehrerin / der Fachlehrer benennt im Vorfeld
drei Unterrichtsvorhaben aus der Jahrgangsstufe 10 als Grundlage.
- Die Fachlehrerin / der Fachlehrer wählt zwei
dieser drei Vorhaben für die Prüfung aus.
Sie werden etwa gleichgewichtig geprüft.
- Das Unterrichtsvorhaben muss einen unmittelbaren
Bezug zu den inhaltlichen Vorgaben aufweisen.
- Die Aufgabenstellung wird schriftlich vorgelegt.
|
| Verlauf |
- Es handelt sich um eine Einzelprüfung.
- Vorbereitungszeit: 10 Minuten (um sich mit den
Aufgaben vertraut zu machen).
- Die Fachlehrerin / der Fachlehrer führt ein Prüfungsgespräch.
- Dieses Prüfungsgespräch dauert in der Regel 15 Minuten.
- Ein Protokoll hält das Prüfungsgespräch in Stichworten fest.
|
| Zeugnisnote |
- Der Fachprüfungsausschuss (Vorsitzende/r,
Fachlehrer/in, Protokollführer/in)
legt auf Vorschlag der Fachlehrerin /
des Fachlehrers die Note für die mündliche Prüfung fest.
- Die Zeugnisnote setzt sich im Fall einer mündlichen Prüfung
aus drei Noten zusammen:
Jahresnote (Vornote) – Note der schriftlichen Prüfung
– Note der mündlichen Prüfung.
- Diese Noten werden gewichtet im Verhältnis
5 (Jahresnote) :
3 (schriftl. Prüfung) :
2 (mündl. Prüfung).
- Die Endnote wird nach einer Tabelle ermittelt:
Tabelle zur
Notengewichtung.
|
| |
| Sonstiges |
- Die Zeugnisnote in den Prüfungsfächern beruht
etwa zur Hälfte
auf der Jahresnote.
- Die Leistungen in den übrigen Fächern haben dieselbe Bedeutung wie bisher.
- Die rechtlichen Vorgaben für die Versetzung
und Vergabe der Abschlüsse gemäß APO-S I bleiben unverändert.
-
Die Fächer mit zentraler Prüfung sind auch
ohne Mitteilung einer gefährdeten Versetzung (sog.
„Blaue Briefe“) versetzungsrelevant.
-
Für die Fächer mit zentraler Prüfung ist
bei Nichtversetzung keine Nachprüfung möglich.
|
| Termine |
Die schriftlichen Leistungsüberprüfungen beginnen
jeweils um 9 Uhr am:
- 12. Mai 2009
in
Deutsch,
- 14. Mai 2009
in Englisch (in den bilingualen
Klassen 10 d und 10 e: Englisch oder Französisch nach Wahl),
- 19. Mai 2009
in Mathematik.
Nachschreibetermine im attestierten
Krankheitsfall am:
- 20. Mai 2009
in Deutsch,
- 25. Mai 2009
in Englisch bzw. Französisch (s.o.),
- 26. Mai 2009
in Mathematik.
- . Mai 2009
Bekanntgabe der Jahresnoten (Vornoten) und
der Prüfungsnoten.
- bis zum .Mai 2009
Anmeldung zu freiwilligen mündlichen Prüfungen.
- Zwischen dem 10. Juni 2009
und dem 19. Juni 2009 finden die mündlichen Prüfungen statt.
Die genauen Termine werden wir rechtzeitig bekannt geben.
|
weiterführende
Informationen
im Internet |
|