Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10:

Verfahren und Termine 2008/09

Schriftliche Prüfung
Fächer
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 nehmen teil.

  • Fächer:   Deutsch,   Mathematik   und   Englisch.

  • Englisch kann in den bilingualen Klassen auf Wunsch durch   Französisch   ersetzt werden.

  • Die Eltern teilen der Fachlehrerin / dem Fachlehrer die Entscheidung verbindlich bis zum Ende des ersten Halbjahres mit.

Inhaltliche
Vorgaben

  • Inhaltliche Grundlage sind die Kernlehrpläne.
  • Bezogen auf die erwarteten Kompetenzen werden inhaltliche Schwerpunkte vorgegeben.
  • Gezielte und vergleichbare Vorbereitung, aber auch Freiräume für die schulinternen Curricula.
Prüfungsarbeit Die Prüfungsarbeit besteht aus zwei Teilen:
  • 1. Teil: Überprüfung von Basiskompetenzen der Klassen 5-10 (schulformübergreifend).
  • 2. Teil: Bezug zu Kernlehrplänen der Klassen 9-10 (schulformbezogen).
Bearbeitungszeit
  • Deutsch: 150 Minuten,     Englisch   bzw.   Französisch: 120 Minuten,     Mathematik: 120 Minuten.
  • Deutsch erhält weitere 10 Minuten zur Aufgabenauswahl. 
  • Alle Fächer haben in diesem Schuljahr zusätzlich 10 Minuten zur ersten Orientierung.
  • 1. Prüfungsteil: max. 30 (+10) Minuten (nach der Abgabe kann mit dem 2. Teil begonnen werden).
Zeugnisnote 
  • Die Zeugnisnote wird gebildet aus der
       
    Jahresnote (sog. Vornote durch die Fachlehrerin / den Fachlehrer, alle Leistungen seit Beginn der Klasse 10!)
         und der
    Note der schriftlichen Prüfung
    (Note durch Prüfer und Zweitprüfer).
       
  • Alle Noten sind ganzzahlig (also nur „1“, „2“, „3“, „4“, „5“ oder „6“, nicht dagegen „3+“ o.ä.).
       
  • 1. Fall: Jahresnote und Prüfungsnote stimmen überein:
    Sie bilden die Zeugnisnote (Abschlussnote für dieses Fach).
       
  • 2. Fall: Jahresnote und Prüfungsnote weichen um eine Notenstufe ab:
    Die Fachlehrerin / der Fachlehrer setzt nach Abstimmung mit dem/der Zweitkorrektor/in die Zeugnisnote fest.
       
  • 3. Fall: Jahresnote und Prüfungsnote weichen um zwei Notenstufen ab:
    Die Fachlehrerin / der Fachlehrer setzt die Zeugnisnote als arithmetischen Mittelwert fest
         oder
    die Schülerin / der Schüler entscheidet sich für eine mündliche Prüfung.
       
  • 4. Fall: Jahresnote und Prüfungsnote weichen um mindestens drei Notenstufen ab:
    Es muss eine mündliche Prüfung durchgeführt werden.
Mündliche Prüfung
Notwendigkeit  Die mündliche Prüfung ist eine Abweichungsprüfung. Sie findet daher nur in wenigen Fällen statt (s.o.: 3. und 4. Fall): 
  • auf Wunsch der Schülerin / des Schülers, wenn die Jahres- und Prüfungsnote um zwei Noten voneinander abweichen.
  • verpflichtend, wenn die Jahres- und Prüfungsnote um mindestens drei Noten voneinander abweichen.
Inhaltliche

Grundlagen
  • Die Fachlehrerin / der Fachlehrer benennt im Vorfeld drei Unterrichtsvorhaben aus der Jahrgangsstufe 10 als Grundlage.
  • Die Fachlehrerin / der Fachlehrer wählt zwei dieser drei Vorhaben für die Prüfung aus. 
    Sie werden etwa gleichgewichtig geprüft.
  • Das Unterrichtsvorhaben muss einen unmittelbaren Bezug zu den inhaltlichen Vorgaben aufweisen.
  • Die Aufgabenstellung wird schriftlich vorgelegt.
Verlauf
  • Es handelt sich um eine Einzelprüfung.
  • Vorbereitungszeit: 10 Minuten (um sich mit den Aufgaben vertraut zu machen).
  • Die Fachlehrerin / der Fachlehrer führt ein Prüfungsgespräch.
  • Dieses Prüfungsgespräch dauert in der Regel 15 Minuten.
  • Ein Protokoll hält das Prüfungsgespräch in Stichworten fest.
Zeugnisnote 
  • Der Fachprüfungsausschuss (Vorsitzende/r, Fachlehrer/in, Protokollführer/in)
    legt auf Vorschlag der Fachlehrerin / des Fachlehrers die Note für die mündliche Prüfung fest.
     
  • Die Zeugnisnote setzt sich im Fall einer mündlichen Prüfung aus drei Noten zusammen:
    Jahresnote (Vornote)   –   Note der schriftlichen Prüfung   –   Note der mündlichen Prüfung.
     
  • Diese Noten werden gewichtet im Verhältnis     5   (Jahresnote)    :     3   (schriftl. Prüfung)     :     2   (mündl. Prüfung).
     
  • Die Endnote wird nach einer Tabelle ermittelt: Tabelle zur Notengewichtung.
 
Sonstiges
  • Die Zeugnisnote in den Prüfungsfächern beruht etwa zur Hälfte auf der Jahresnote.
  • Die Leistungen in den übrigen Fächern haben dieselbe Bedeutung wie bisher. 
  • Die rechtlichen Vorgaben für die Versetzung und Vergabe der Abschlüsse gemäß APO-S I bleiben unverändert.
     
  • Die Fächer mit zentraler Prüfung sind auch   ohne Mitteilung einer gefährdeten Versetzung   (sog. „Blaue Briefe“) versetzungsrelevant.

  • Für die Fächer mit zentraler Prüfung ist   bei Nichtversetzung keine Nachprüfung   möglich.

Termine Die schriftlichen Leistungsüberprüfungen beginnen jeweils um 9 Uhr am: 
  • 12. Mai 2009       in Deutsch,
  • 14. Mai 2009       in Englisch (in den bilingualen Klassen 10 d und 10 e: Englisch oder Französisch nach Wahl),
  • 19. Mai 2009       in Mathematik.

Nachschreibetermine im attestierten Krankheitsfall am:

  • 20. Mai 2009       in Deutsch,
  • 25. Mai 2009       in Englisch bzw. Französisch (s.o.),
  • 26. Mai 2009       in Mathematik.
         
  •     . Mai 2009              Bekanntgabe der Jahresnoten (Vornoten) und der Prüfungsnoten.
  • bis zum   .Mai 2009     Anmeldung zu freiwilligen mündlichen Prüfungen.
       
  • Zwischen dem   10. Juni 2009   und dem   19. Juni 2009   finden die mündlichen Prüfungen statt.
    Die genauen Termine werden wir rechtzeitig bekannt geben.
weiterführende
   
Informationen
   
im Internet